
Informationen zu vergebenen Aufträgen
Die Stadt Olsberg hat als öffentlicher Auftraggeber gem. § 30 Abs. 1 der Unterschwellenvergabenordnung (UVGO) sowie § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) über erteilte Aufträge aus Verhandlungsvergaben/Freihändigen Vergaben und beschränkten Ausschreibungen zu informieren.
Endausbau Fingerhutweg
Umbau Verkehrsflächen Obere Sachsenecke
Die Stadt Olsberg informiert auf Grundlage des § 20 Absatz 4 VOB/A, fortlaufend durch Veröffentlichung auf der städtischen Internetseite über die beabsichtigten beschränkten Ausschreibungen mit einem voraussichtlichen Auftragswert von mehr als 25.000 Euro netto (Vorankündigungen).
Diese Informationen beinhalten:
Name, Anschrift, Telefon-, Faxnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers
Auftragsgegenstand
Ort der Ausführung
Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung
voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung.