
Die Stadt Olsberg bietet im Rahmen ihres Internet-Angebotes verschiedene Informationen und Neuigkeiten für seine Bürger, Kunden und weitere Interessierte an und erbringt somit Leistungen im Sinne des Telemediengesetzes (TMG). Wir möchten Ihnen mit dieser Datenschutzerklärung einen Überblick darüber geben, wie die Stadt Olsberg den Schutz Ihrer Daten gewährleistet, welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben und wie sie verwendet werden.
Verantwortlich für den Internetauftritt ist die
Stadt Olsberg
Bigger Platz 6
Telefon: +49 2962/982-0
Fax: +492962 982 226
E-Mail: post@olsberg.de
Sollten darüber hinaus Fragen zum Datenschutz im Zusammenhang mit unserem Internetauftritt auftreten, so können Sie sich an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter (bDSB)
Anne Gehling-Koch
Steinstraße 27
59872 Meschede
Tel. 0291 - 94 1533
Stellvertretender Datenschutzbeauftragter
Rüdiger Kräling
Bigger Platz 6
59939 Olsberg
Tel.: 02962/982-235
Fax (zentral): 02962/982-226
E-Mail: ruediger.kraeling@olsberg.de
Datenerhebung und Protokollierung
Wenn Sie unsere Webseiten aufrufen, werden automatisch folgende Daten über Ihren Internetbrowser an unseren Webserver übermittelt und aufgezeichnet:
• Datum und Uhrzeit der Anforderung
• Name der angeforderten Datei
• Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
• Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden, etc.)
• verwendeter Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
• vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners
• übertragene Datenmenge
Aus Gründen der technischen Sicherheit, insbesondere zur Abwehr von Angriffsversuchen auf unseren Webserver, werden diese Daten von uns für 90 Tage (ohne Anonymisierung) gespeichert. Ein Zugriff ist nur einem begrenzten Personenkreis (Administratoren) zugänglich. Ein Rückschluss auf einzelne Personen ist uns anhand dieser Daten nicht möglich. In anonymisierter Form werden die Daten daneben zu statistischen Zwecken verarbeitet; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen findet nicht statt.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Die beim Zugriff auf das Internetangebot der Stadt Olsberg protokollierten Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn wir gesetzlich oder durch Gerichtsentscheidung dazu verpflichtet sind oder dies im Falle von Angriffen auf die Internetinfrastruktur zur Rechts- oder Strafverfolgung erforderlich ist.
Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, findet darüber hinaus nicht statt.
Einsatz von Cookies für Webtracking (Reichweitenmessung)
Wir setzen zur statistischen Auswertung unserer Website die Software Matomo[1], auch bekannt unter dem alten Namen Piwik [1], ein. Der Dienst verwendet Cookie - Textdateien, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Sie dienen der Auswertung von Besucherzugriffen auf die einzelnen Seiten der Homepage. Dabei erfolgt eine Speicherung der durch die Cookies erzeugten Informationen auf unserem Server im Rechenzentrum der SIT. Ihre IP-Adresse wird dabei unmittelbar nach der Verarbeitung der Informationen und noch vor der Speicherung der erzeugten „Cookie-Daten“ anonymisiert.
Cookies können auf Ihrem Rechner keinen Schaden verursachen. Eine Sicherheitsgefährdung im Sinne von Viren oder Ausspähen Ihres Rechners geht von ihnen nicht aus. Den Umgang mit Cookies regeln Sie selbst. Zur Zulassung, Ablehnung, Einsicht und Löschung nutzen Sie bitte die Hilfefunktion Ihres Browsers. Falls sie Cookies nicht zulassen, könnte es allerdings sein, dass Sie nicht sämtliche Funktionen dieser Website in vollem Umfang nutzen können.
[1] Matomo, ehemals Piwik, ist eine Open-Source-Webanwendung für Webanalytik. Es ist das Nachfolgeprojekt des inzwischen eingestellten Projekts phpMyVisites und eine Alternative zu Google Analytics.
Neben den oben genannten Daten werden personenbezogene Daten nur dann erhoben und gespeichert, wenn Sie uns ausdrücklich und wissentlich solche Informationen für bestimmte Zwecke, Dienste und Funktionen zur Verfügung stellen. Dies betrifft bei Anfragen via E-Mail oder der Nutzung eines Kontaktformulars folgende Daten:
Bei der elektronischen Antragstellung mittels Online-Formular wird der Antrag zusammen mit Ihren persönlichen Daten über eine gesicherte Verbindung verschlüsselt übermittelt (SSL – zu erkennen an dem "https" vor der aufgerufenen Internetadresse). Dabei unterliegen Ihre Daten behördenintern dem Datenschutz und sind zweckgebunden. Sie werden gelöscht, wenn sie nicht mehr zur Erledigung der angefragten oder beantragten Aufgabe benötigt werden.
E-Mail-Nutzung und Speicherung
Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass an die Stadt Olsberg gesandte E-Mails im Rahmen der Risikominderung automatisiert auf Schadware und unerwünschte Werbung untersucht werden, bevor eine Zustellung an bzw. Benachrichtigung des E-Mail-Empfängers erfolgt. Anhänge werden ebenfalls untersucht und können situationsbedingt abgewiesen werden. Eine entsprechende Liste wird bei Bedarf angepasst. Ferner können empfangene E-Mails seitens des Empfängers erforderlichenfalls weitergeleitet, gespeichert/archiviert oder anderweitig als Teil der Geschäftsprozesse verarbeitet werden.
Die beim E-Mail-Transport auf den Servern der Stadt Olsberg anfallenden Verkehrsdaten werden in rollierende Log-Dateien geschrieben und unterliegen somit einer automatischen Löschung nach 90 Tagen. Ein Zugriff ist nur einem begrenzten Personenkreis (Administratoren) zugänglich.
Link zu Webseiten anderer Anbieter (u.a. ePayment)
Unser Online-Angebot enthält Links zu Webseiten anderer Anbieter, auf die sich unsere Datenschutzerklärung nicht erstreckt. Wir weisen darauf hin, dass die Betreiber dieser fremden Internetseiten die Daten von Besucherinnen bzw. Besuchern erheben, auswerten und weiterverarbeiten können. Wir haben in der Regel keinen Einfluss auf den Inhalt und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen durch diese Anbieter und bitten Sie daher, sich beim Besuch dieser Internetseiten über die dort geltenden Richtlinien zu informieren.
Newsletter
Wenn Sie unseren Newsletter abonnieren möchten, benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse, an die wir den Newsletter verschicken können. Mit Angabe Ihrer E-Mail-Adresse willigen Sie ein, dass wir diese zur Versendung des Newsletters verwenden, um Sie über Neuigkeiten zu informieren.
Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit vom Newsletter abzumelden und die von Ihnen erteilte Einwilligung für die Zukunft zu widerrufen. Hierzu klicken Sie bitte auf die entsprechende Schaltfläche im zugesandten Newsletter [oder auf unserer Webseite (z.B. www.olsberg.de/_rathaus/newsletter.php )].
Widerspruch / Widerruf der Einwilligung
Sie können der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen bzw. Ihre bereits erteilte Einwilligung widerrufen.
Auskunft, Löschung, Sperrung
Sie können jederzeit Ihre Rechte im Sinne der Art. 15 - 18 DS-GVO gegenüber der Stadt Olsberg geltend machen und Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten, deren Berichtigung, Sperrung oder Löschung verlangen. Der behördliche Datenschutzbeauftragte wird Sie gerne in Ihrem Anliegen unterstützen.
Beauftragte oder Beauftragter für den Datenschutz:
Anne Gehling-Koch
Steinstraße 27
59872 Meschede
Tel. 0291 - 94 1533
Stellvertretender Datenschutzbeauftragter:
Rüdiger Kräling
Bigger Platz 6
59939 Olsberg
Tel.: 02962/982-235
Fax (zentral): 02962/982-226
E-Mail: ruediger.kraeling@olsberg.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Meldebehörde hat nach § 2 Absatz 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Absatz 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regel- mäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.
5. Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten
a) Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 Bundes- datenschutzgesetz), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und Suchdiensten aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.
b) Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebühren- pflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahr- gang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann.
Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.
c) Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zu- sammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.
d) Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.
e) Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten
f) Der Wohnungseigentümer/ Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.
g) An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der Datenschutz- Grundverordnung übernehmen.
6. Dauer der Speicherung
Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren auf- bewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden.
Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Absatz 2 BMG kürzere Löschungsfristen.
7. Betroffenenrechte
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) insbesondere folgende Rechte:
a. Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Ver- arbeitung (Artikel 15 DS-GVO).
b. Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO).
c. Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft.
Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS- GVO.
d. Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrecht- mäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DS-GVO).
Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
e. Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Ver- arbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).
Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.
8. Widerrufsrecht bei Einwilligungen
Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (§ 44 Absatz 3 Satz 1 BMG i. V. m. Artikel 6 Absatz 1 lit. a DS-GVO).
Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Absatz 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.
9. Beschwerderecht
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.
Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf
Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf
Tel.: 0211 38424-0,
Fax-Nr.: 0211 38424-10,
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
Version: Nordrhein-Westfalen - Stand: 11.05.18